
Planerinnen und Planer erbringen nicht selten Leistungen unentgeltlich, etwa für Wettbewerbe. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entspreche das sogar „üblichen Gepflogenheiten“ – anders als bei anderen freien Berufen, wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten. „Es ist an der Zeit, auch bei uns die Regel (….) anzuwenden, dass eine professionelle Leistung eine Gegenleistung verdient“, urteilt die Bundeskammerversammlung als Vertretung der 16 Länderarchitektenkammern in einer Resolution vom 4. Dezember 2020. Mitglieder sollen ihre Ideen in der Konkurrenz um Aufträge nur dann preisgeben, wenn ihre Interessen in regelkonformen Wettbewerben geschützt oder ihre Leistungen auf vertraglicher Basis angemessen honoriert werden. Die Resolution umfasst eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation bei Akquisition, Wettbewerben und Mehrfachbeauftragungen und ist als PDF verfügbar.