
Nutzer fragen zunehmend nach Komfort- und Sicherheitsfunktionen durch moderne Gebäudetechnik, während der Gesetzgeber seit der Energiesparverordnung 2014 verstärkt automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen fordert. Eine deutliche Verschärfung der Anforderung über die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018 (European Performance of Buildings Directive) und Konsequenzen für das neue GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) ist in naher Zukunft zu erwarten, so die Veranstalter. Auch werden in der EPBD 2018 eine Reihe von Forderungen an den Ausbau von E-Mobility-Ladestationen in Gebäuden und eine entsprechend „intelligente“ Einbindung erhoben.
Zudem ist der Anspruch an Büro- oder Verwaltungsgebäude enorm im Wandel. Galt es früher, den Mitarbeitern fest zugeteilte Räume und Flächen zur Verfügung zu stellen, steht heute die flexible Nutzung und die Auswertung von Nutzungsdaten im Vordergrund. Dies geht nur mit der zunehmenden Vernetzung aller Gewerke (IoT – Internet of Things) sowie der Auswertung über flexible BMS-Systeme (Building Management Systeme).
Das Seminarprogramm erörtert rechtliche Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie und behandelt neue Produkte und Technologien, mit denen sich Architekten vertraut machen sollten. Hilfreiche Materialien, darunter Checklisten oder Kostenrichtwerte, dienen der Übertragung auf das eigene Geschäftsfeld.
Das Seminar „Smart Building und E-Mobility“ am 27. November in Ludwigsburg bei Stuttgart wird von der „Architektenkammer Baden-Württemberg“ (9 Stunden) und der „Bayerischen Ingenieurkammer Bau“ (ingenieurtechnisch 8 Punkte) als Fortbildung anerkannt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.