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Diese Parkwege sind nicht taktil begrenzt.

[ Barrierefreiheit ]

Inklusiv im Freien

Für die barrierefreie Planung historischer Plätze im öffentlichen Raum gibt es kein Patentrezept. Beispiele für Lösungen im Einzelfall und was man besser vermeiden sollte

Von Christoph Gunßer

Eine enge Altstadtgasse, das original erhaltene Kopfsteinpflaster uneben und grob gepflastert, erzählt viel von früheren Zeiten. Der historische „Zeugniswert“ und damit das öffentliche Interesse am Erhalt des Bestandes ist aus denkmalpflegerischer Sicht hoch. Er ist aber ganz und gar nicht barrierefrei. Für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer sowie Sehbehinderte ist die Zugänglichkeit und die Erlebbarkeit solcher Räume erschwert, bisweilen unmöglich.

„Wie geht man mit so einem Raum um?“, fragt Dr. Heribert Sutter, Abteilungsleiter im thüringischen Landesdenkmalamt in Erfurt und dort zuständig für Grundsatzfragen der praktischen Denkmalpflege. „Müssen Behinderte diesen Raum durchfahren, oder genügt es, wenn sie nur ein Stück hineinfahren und ihn damit einsehen können?“ Eine herausfordernde Frage, denn rein rechtlich müssen öffentliche Räume gemäß DIN 18040 barrierefrei sein. Entsprechend Behindertengleichstellungsgesetz bedeutet dies: Sie sollen „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“ sein.

Hier gilt es, in jedem Einzelfall kreative und mit den Betroffenen abgestimmte Lösungen zu finden. Wenngleich das „barrierefreie radgestützte Überqueren von Verkehrsräumen“ in früheren Zeiten kein Thema war (auch DIN-Begriffe wie Bewegungsfläche, Bodenindikator, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Greifbereich und Zwei-Sinne-Prinzip dürften damals unbekannt gewesen sein), gibt es durchaus historische Vorbilder für eine differenzierte und geeignete Freiraumgestaltung. So legte man neben den holprigen Pflasterstraßen häufig Zonen mit beruhigten Oberflächen an. Im 19. Jahrhundert waren Trottoirs bisweilen aus großformatigen glatten Granitplatten etwa in Berlin und Leipzig, aber auch in Altenburg in Thüringen verbreitet. An diese Beispiele knüpfen Gestalter heute an. Heribert Sutter erläuterte auf der Regionalkonferenz der Bundesarchitektenkammer „Inklusiv gestalten – Barrierefreiheit im Denkmalbestand“ im Oktober in Erfurt einige aktuelle Freiraumgestaltungen.

Korridore durch die Geschichte

Im Dombezirk von Brandenburg wurden die Freiflächen im historisch charakteristischen, aber unebenen Duktus belassen. Man legte indes einen breiten Streifen aus glattem, hellem Pflaster quer hindurch. Dieser Streifen bildet eine Art Korridor, der sowohl taktil wie visuell erfahrbar ist und gut befahren und im Sinne einer „Gestaltung für alle“ auch gut begangen werden kann.

Auch auf dem Vorplatz der Elisabethenburg in Meiningen kombinierte man im Randbereich des Fahrweges eine solche für Rollstühle und Rollatoren geeignete Pflasterung mit taktiler Wegeführung. Unter gestalterischen und technischen Aspekten betrachtet gut und zurückhaltend gelöst, zeigt sich hier, dass die Praktikabilität und damit die Nutzbarkeit für Personen, die auf eine radgestützte Fortbewegung angewiesen sind, damit nicht automatisch garantiert ist. So ist der Nutzen für mobilitätseingeschränkte Personen oder auch Eltern mit Kinderwagen dann nicht gegeben, wenn derart subtile Gestaltungen von anderen nicht erkannt und die zur Gewährleistung der Barrierefreiheit angelegten Bewegungsflächen zugeparkt oder verstellt werden.

Für Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten erforderliche Leitsysteme sind für den Experten Sutter ein diffiziles Thema: Oft stelle sich die Frage, ob ein taktil erfassbares Kleinsteinpflaster im selben Farbton, wie aus denkmalfachlicher Sicht häufig gerne gewünscht, tatsächlich ausreichend sei. Hier verweist er auf die durchaus gegebenen verschiedenen gestalterischen Möglichkeiten taktiler Hilfen, die es hinsichtlich ihrer jeweiligen Eignung im Denkmalbestand zu prüfen gilt.

Hier wurden archäologische Spuren als Pflaster nachgezeichnet. Sehbehinderte Menschen können die Flächen als Leitsystem missverstehen.

Missverständliche Signale

Dasselbe Problem stellt sich an Querungspunkten, sogenannten Furten: Um eine Überinstrumentierung im Straßenraum zu vermeiden, werden diese Bereiche oft zu wenig kenntlich gemacht. Winzige Rollstuhl-Piktogramme auf dem Pflaster sind aus der sitzenden und damit niedrigeren Perspektive von Rollstuhlfahrern aus der Ferne nur schwer erkennbar. Kontrastierende Markierungen, wie etwa aufgemalte Farbmarkierungen oder Pflasterungen können hingegen bereits den Zweck erfüllen und auch denkmalpflegerisch akzeptabel sein.

Die von Architekten und auch Denkmalpflegern gern bevorzugte einheitlich dezente Behandlung von Flächen im öffentlichen Raum entspricht insofern häufig nicht den Bedürfnissen behinderter Menschen. Ein weiteres Beispiel ambitionierter, doch in der Alltagsnutzung zumindest ambivalenter Gestaltung ist die Kenntlichmachung archäologischer Befunde, etwa Grundrisse freigelegter Bauwerke. Werden sie im städtischen Freiraum als Pflastermuster nachgezeichnet, können diese Materialwechsel von Personen, die schlecht sehen, leicht als Leitsystem missverstanden werden und diese Menschen in die Irre führen.

Rampen als gestalterisch-funktionales Potenzial

Die für eine barrierefreie Gestaltung nötigen Rampen bieten im Freiraum die Gelegenheit, architektonische Akzente zu setzen: Wo es die Situation zulässt, lassen sich anstelle von Treppen reizvolle Wegeführungen im Sinne einer „promenade architecturale“ anlegen. Selbst Stege, geschickt durch ein Gartenkunstwerk oder eine Landschaft gelegt, können als selbstbewusste Setzungen von Eigenwert wahrgenommen werden, die diese sensiblen Zonen allen zugänglich machen. Damit entsteht zugleich ein Nutzwert auch über einen mobilitätseingeschränkten Personenkreis hinaus. Wie im städtischen Freiraum geht es hier auch darum, dass die Ränder und Übergänge gut erkennbar sind.

Gestaltete Freiräume und Parkanlagen stellen nicht selten inszenierte Gartenräume dar, die auch durch staffageartig in Szene gesetzte Architekturen als Erlebnisräume komponiert sind. Gebaute Hindernisse und Schwellen gehören hier zum gartenkompositorischen Vokabular und damit zum wesentlichen Gestaltungsmerkmal. Obwohl das Gartenkunstwerk aus gartendenkmalpflegerischer Sicht unter Umständen nicht hinnehmbar ist, sollte dennoch im Einzelfall nach alternativen Erschließungsrouten und Vermittlungsformen gesucht werden. Schließlich kann es sinnvoll und notwendig sein, bewusst gesetzte Schwellen als gliedernde Elemente im Freiraum einfach zu respektieren.

Diese Rampe ist nützlich und wirkt zugleich als architektonisches Element.

Dialog und Abwägung im Einzelfall

Heribert Sutter, selbst Denkmalpfleger und Architekt, weist darauf hin, dass es für eine inklusive Gestaltung im Denkmalbestand grundsätzlich keine Patentrezepte gibt. Es geht stets um die Abwägung im Einzelfall: Wo die Denkmalpflege historisch wertvolle „Tabuzonen“ sieht, fordern behinderte Menschen ihre vielfältigen und berechtigten Belange ein. Diese sind keineswegs einheitlich und widersprechen sich zum Teil auch: Visuelle Leitsysteme oder taktile Beschriftungen an Handläufen können zum Beispiel Demenzkranke ernsthaft irritieren, weil diese aus ihrer Sicht dort nicht hingehören und sie somit stören. Kontrastreiche Farb- und Materialwechsel von Bodenoberflächen können als Hindernisse oder Höhenunterschiede fehlinterpretiert werden.

Inklusion kann nur gelingen, so Sutter, wenn alle am Planungsprozess Beteiligten, also Bauherr und Nutzer, Architekt und Fachplaner, Betroffenenvertretungen, Genehmigungsbehörden und Denkmalbehörden in einem iterativen Prozess miteinander eine gemeinsam getragene Lösung suchen. Nur dann ist es möglich, Konflikte früh zu erkennen und tragfähige, für alle akzeptable Lösungen und intelligente Kompromisse mit Gestaltungsanspruch zu finden. Dann ist es auch möglich, ausgewogen die Interessen (nicht nur) von Menschen mit Behinderung und des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

Und selbstverständlich darf der Rest der Gesellschaft die mit so viel Bedacht gestalteten und dimensionierten Zonen nicht unachtsam zuparken oder mit Mobiliar verstellen. Es bedarf einer Sensibilität im gesellschaftlichen Umgang miteinander. Mitmenschen müssen einander in Ihren Verschiedenheiten und Fähigkeiten wahrnehmen und die für den anderen bestehenden Barrieren erkennen, mahnt Heribert Sutter im Interesse der gemeinsamen Sache an.

 

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