§ 11 HOAI – Beispielrechnung
Vorgaben
Errichtung von sechs Gebäuden (LPH 1 – 9)
Anrechenbare Kosten gesamt: 3 Mio. €
Anrechenbare Kosten pro Haus: 500.000,- €
Honorarzone: III
Honorarsatz: mind.
1. Alternative:
§ 11 Abs. 2 HOAI – Gebäude sind „vergleichbar“
- das Honorar ist nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu ermitteln, d. h. 100 % sind anzusetzen
- Summe der anrechenbaren Kosten = 3 Mio. €
>> bei den oben genannten Vorgaben ergibt sich damit ein Gesamthonorar für die
Berechnung nach § 11 Abs. HOAI in Höhe von 306.162, €
(Honorar pro Haus : 51.027 €)
2. Alternative:
§ 11 Abs. 3 HOAI – Gebäude sind „im Wesentlichen gleich“
a) 1. Haus
- Anrechenbare Kosten = 500.000,- €
- dies ergibt bei HZ III und dem Mindesthonorarsatz für die Erbringung der LPH 1 – 9 ein Honorar in Höhe von 62.900,- €
b) 2. – 5. Haus
- Anrechenbare Kosten = 500.000,- €
- für die Erbringung der LPH 1 – 6 (= 62 % der Grundleistungen) ergibt sich bei den oben genannten Vorgaben ein Honorar in Höhe von 38.998,- €;
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- dieser Honorarteil ist für die 1. – 4. Wiederholung um 50 % zu mindern = 19.499,- €
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- für die Erbringung der LPH 7 – 9 (= 38 % der Grundleistungen) ergibt sich ein Honorar in Höhe von 23.902,- €
- in der Summe ergibt sich bei der 1. – 4. Wiederholung ein Honorar in Höhe von 43.401,- € pro Haus
- für das 2. – 5. Haus ergibt sich damit ein Gesamthonorar in Höhe von 173.604,- €
c) 6. Haus
- Anrechenbare Kosten = 500.000,- €
- für die Erbringung der LPH 1 – 6 (= 62 % der Grundleistungen) ergibt sich bei den oben genannten Vorgaben ein Honorar in Höhe von 38.998,- €;
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- dieser Honorarteil ist für die 5. – 7. Wiederholung um 60 % zu mindern = 15.599,- €
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- für die Erbringung der LPH 7 – 9 (= 38 % der Grundleistungen) ergibt sich ein Honorar in Höhe von 23.902,- €
- in der Summe ergibt sich bei der 5. – 7. Wiederholung ein Honorar in Höhe von 39.501,- € pro Haus
>> Gesamthonorar für die Berechnung nach § 11 Abs. 3 HOAI: 276.005,- €
Weiterführende Links
Den Artikel zu der Beispielrechnung finden Sie hier,