
Am 1. März tritt die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft. Sie bringt Verbesserungen für Teilnehmer und Auslober. Die neue RPW hebt deutlich die Priorität des offenen Wettbewerbs hervor, der laut Richtlinie „die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe“ bietet. Gestärkt wird der Träger des 1.Preises in Wettbewerben, indem laut RPW „in der Regel der Gewinner“ eines Wettbewerbs beauftragt werden muss. Ferner wird der Zugang für junge und kleine Büros erleichtert, indem die RPW festlegt: „ Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden.“ Außerdem gibt es einige Erleichterungen für Auslober. Sie können unter anderem aus sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abweichen – allerdings nur im Einvernehmen mit den Kammern. Die Bundeskammern der Architekten und Ingenieure hatten sich im Vorfeld für die jetzt erfolgten Änderungen eingesetzt. Die Richtlinie gilt unmittelbar für Projekte des Bundes, wird aber nach bisherigen Erfahrungen auch in den meisten Ländern eingeführt.
Die vollständige Richtlinie ist online im Bundesanzeiger abrufbar, und zwar hier unter dem Suchwort „Planungswettbewerbe“.