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[ Kontoführung ]

Hilfreiche ­Trennung

Hohe Kontoführungsgebühren schrecken manche Inhaber kleiner Büros ab, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Doch damit geraten die privaten und geschäftlichen Finanzen durcheinander – und das kann viel Ärger machen

Von Michael Sudahl
Wer sich als Freiberufler selbständig macht, sollte Privat- und Geschäftskonten auf jeden Fall von Beginn an trennen“, sagt Tilman Renz, Partner der Stuttgarter Steuerberatungs– und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Binder, Hillebrecht & Partner (BHP). Renz hat Erfahrung im Umgang mit Architekturbüros und weiß, dass sich vor allem Existenzgründer und kleinere Büros mit der Trennung der Bankkonten schwertun. Auf den ersten Blick scheint ein Zweikontenmodell eher Nachteile zu haben: Zum einen sind Geschäftskonten meist nicht gebührenfrei. Zum anderen scheint es übersichtlicher, alle Einnahmen und Ausgaben – egal ob privat oder geschäftlich – auf einem Kontoauszug zu sehen. Und schließlich sind bei Privatkonten im Fall einer Bankpleite die Einlagen besser gesichert  – zumindest theoretisch.
„Dem gegenüber steht jedoch eine Reihe von Nachteilen“, findet Renz. Vielleicht mag es für manchen Büroinhaber einfacher sein, wenn alle Buchungen über ein Konto laufen. Für seinen Buchhalter ist es aber mit deutlich mehr Aufwand verbunden. Alle Buchungsposten, die nicht das Büro betreffen, müssen beim Erfassen der Daten abgestrichen werden. „Übersichtlichkeit sieht anders aus“, sagt Renz und verweist obendrein auf den dann zu bezahlenden Mehraufwand beim Berater. Wer umgekehrt seine geschäftlichen Geldflüsse bargeldlos abwickelt, hat mit dem rein geschäftlichen Kontoauszug der Bank gleich den Grundstock für die Buchhaltung in der Hand.

Wenn der Prüfer das Private sieht

Es hilft nicht nur hier, zwischen Beruf und Privatem zu trennen. Denn durch eine solche  Trennung wird auch viel deutlicher, ob ein finanzieller Engpass aufs Büro oder auf hohe persönliche Ausgaben zurückzuführen ist. Vorübergehende Liquiditäts-Spitzen, etwa vor der Abführung von Umsatzsteuer, verführen dann nicht zum Konsum. Es empfiehlt sich sogar, sich selbst quasi in Firma und Privatperson zu teilen, sich monatlich stets die gleiche Summe wie ein Gehalt aufs Privatkonto zu überweisen und zeitweilige höhere Überschüsse eher zu sparen als zu verjubeln.
Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Renz denkt auch an mögliche Betriebsprüfungen. Hat jemand nur ein Konto, dann sieht der Finanzbeamte alle Buchungsposten, auch die privaten, die ihn nichts angehen. Selbst oft nur mit einem wenig üppigen Gehalt ausgestattet, finden Beamte oft Interesse an Privatreisen oder Kreditkarten-Abrechnungen. Sie reagieren bisweilen misstrauisch, wenn es sich beim Reiseland um ein sogenanntes Steuerparadies handelt – selbst wenn ein Architekt nur zum Wandern nach Liechtenstein gefahren ist. Als Folge kann die Stimmung bei der Betriebsprüfung kippen und den Ehrgeiz der Finanzbeamten anstacheln. Renz rät daher, diese Flanke zu schließen und alle privaten Ausgaben über ein separates Konto abzuwickeln, das bei der Betriebsprüfung nicht vorgelegt werden muss.
Ein dritter Punkt, der für die Trennung der  Konten spricht, ist die steuerliche Geltendmachung der Zinsen, die anfallen, wenn das Konto überzogen wird. „Zinsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, kann grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Renz. Rutscht das Konto allerdings wegen privater Ausgaben ins Minus, sind die dafür fälligen Zinsen nicht abzugsfähig. „Eine Abgrenzung ist bei getrennten Konten besser durchführbar“, sagt der Berater. Vorteil vier kommt zum Tragen, wenn das Geschäft schlecht läuft und ein Gläubiger das Konto sperrt. Wer nur eines hat, kommt dann gar nicht mehr an Geld. Das Gleiche gilt zumindest vorläufig bei einer Pleite der Bank. Bis die Einlagensicherung der Banken oder die staatliche Garantie den Geldhahn wieder öffnet, kann es dauern. Besser sind deshalb zwei Konten bei verschiedenen Banken.

Gebührenfrei bei der Kartenspiel-Bank

Wie bekommt man die optimale Leistung für den geringsten Preis? Am wenigsten kostet das schlichte Modell zweier gebührenfreier Konten. Das aber funktioniert in der Regel nur, wenn beide als privat statt geschäftlich daherkommen. Also allenfalls dann, wenn das Geschäftliche bescheidenen Umfang hat, es nicht viele Buchungen gibt und als laufender Kredit der Dispo für Privatpersonen reicht. Wenn Banken den Geschäftscharakter eines Kontos feststellen, reagieren sie ganz unterschiedlich: Bieten sie selbst auch Geschäftskonten, wollen sie natürlich diese verkaufen. Tun sie das nicht, wie in der Regel die filiallosen Direktbanken, dann müssen sie überlegen, ob sie einen Kunden wegen seiner geschäftlichen Buchungen vergraulen oder trotzdem halten wollen.

Ein Kunde wiederum sollte sollte von vornherein auf getrennte Konten zielen, wenn er bei derselben Bank private und geschäftliche Leistungen beansprucht  – zum Beispiel einen Existenzgründer-Kredit oder Beratung als Selbständiger. Spätestens dann muss ein offizielles Geschäftskonto her, das höhere Gebühren kostet. Hier ist das Optimum nicht leicht zu finden: Die eine Bank kombiniert relativ niedrige Grundgebühren mit relativ hohen Kosten für die einzelnen Buchungen, die andere macht es umgekehrt. Zumindest für Bürogründer empfiehlt sich eher Modell 1. Auch die Zinsen für Guthaben und Kredite unterscheiden sich von Bank zu Bank. Beim Suchen sollte man mindestens drei Anfragen stellen: bei einer örtlichen Sparkasse, einer Volks- oder Raiffeisenbank und einer überregionalen Bank. Von Letzteren versucht sich derzeit vor allem die Commerzbank als Institut für Mittelständler zu profilieren.

Im Internet gibt es einige Seiten, die als Vergleichsportale zwischen ­Banken daherkommen. Aber dort sind meist nur zwei oder drei Institute genannt – und auf verschiedenen Seiten immer wieder die gleichen, was nicht sehr objektiv wirkt. Bei unserer Recherche haben wir nur ein ­einziges Geschäftskonto ohne Grundgebühr gefunden. Sein Anbieter ist ein Institut mit dem etwas skurrilen Namen „Skatbank“. Es sitzt in der Spielkartenstadt Altenburg in Thüringen und ist eine Tochter der regionalen Volksbank. Das Konto trägt den vom Skat inspirierten Namen „TrumpfKonto Business“ und kann nur online geführt werden. Auch hier kostet jede Buchung allerdings mindestens zehn Cent. Auf der anderen Seite gibt es einen bescheidenen Guthabenzins von zuletzt 0,25 Prozent im Jahr.

Michael Sudahl ist freier Fachjournalist in Stuttgart.

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